# Accidentright GmbH — vollständige Textfassung Stand: 2026-10-06 ## Unternehmen Unabhängiger Kfz-Gutachter in Berlin: objektive Unfallgutachten, Wertminderung, Beweissicherung und technische Schadenanalyse. Anschrift: Nobelstraße 70, 12057 Berlin Telefon: 030 5490581-0 E-Mail: berlin@accidentright.de Öffnungszeiten: Mo–Do 9:00–17:00 Uhr · Fr 9:00–15:00 Uhr USt-IdNr.: DE366513910 ## Leistungen ### Unfallgutachten in Berlin URL: https://www.accidentright.de/leistung/unfallgutachten Das unabhängige Schadengutachten ist die Grundlage für eine vollständige, rechtssichere Regulierung. Hier erfahren Sie, wann Sie es brauchen, was darin steht und wer es zahlt. #### Was ist ein Unfallgutachten? Ein Unfallgutachten ist die objektive, schriftliche Bewertung Ihres Fahrzeugschadens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es dokumentiert Schadenhergang und Schadenumfang, beziffert Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert und weist die merkantile Wertminderung aus — das zentrale Beweismittel gegenüber der Versicherung. #### Wann brauche ich ein unabhängiges Gutachten? Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 € liegt. Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung — dieser arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Ein schiefes Lenkrad ist kein Komfortproblem — es kann auf einen Achsschaden hindeuten, der ohne Gutachten unentdeckt bleibt. #### Wer zahlt das Unfallgutachten? Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Als Geschädigter haben Sie zudem das Recht, Ihren Sachverständigen frei zu wählen — Sie sind nicht an die Versicherung gebunden. **Was steht in einem Unfallgutachten?:** - Reparaturkosten (kalkuliert) - Wiederbeschaffungswert - Restwert & Wertminderung - Nutzungsausfall / Mietwagen - Reparaturdauer - Lichtbilder & Schadenhergang ### Kostenvoranschlag oder Gutachten? URL: https://www.accidentright.de/leistung/kostenvoranschlag Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann das genügt — und wann sich ein vollständiges Gutachten für Sie lohnt. #### Wann reicht ein Kostenvoranschlag? Ein Kostenvoranschlag beziffert die reinen Reparaturkosten. Bei eindeutigen Bagatellschäden unter rund 750 € ist er meist ausreichend und schnell erstellt — für Sie oder direkt für Ihre Werkstatt. #### Wann ist ein Gutachten die bessere Wahl? Sobald Wertminderung, Nutzungsausfall oder versteckte Schäden im Raum stehen, greift ein Kostenvoranschlag zu kurz. Nur ein Gutachten weist diese Positionen aus und ist als Beweismittel belastbar. Im Zweifel prüfen wir das kostenlos für Sie. **Das leistet ein Kostenvoranschlag:** - Kalkulierte Reparaturkosten - Benötigte Ersatzteile - Arbeitswerte & Lackierung - Schnell verfügbar - Für die Werkstatt nutzbar ### Wertminderung nach Unfall URL: https://www.accidentright.de/leistung/wertminderung Auch nach perfekter Reparatur ist Ihr Fahrzeug weniger wert — weil es ein Unfallwagen bleibt. Diese merkantile Wertminderung steht Ihnen zusätzlich zu. #### Was ist eine merkantile Wertminderung? Die merkantile Wertminderung ist der Minderwert, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur am Markt behält. Sie ist ein eigenständiger Schadenposten — unabhängig von den Reparaturkosten. #### Warum wird sie ohne Gutachten oft übersehen? Versicherungen weisen die Wertminderung selten von sich aus aus. Ohne ein unabhängiges Gutachten, das den Betrag nachvollziehbar beziffert, verschenken Geschädigte hier regelmäßig Geld. **So ermitteln wir die Wertminderung:** - Fahrzeugalter & Laufleistung - Schadenumfang - Vorschäden - Marktgängigkeit des Modells - Anerkannte Berechnungsmethode ### Beweissicherung nach Unfall URL: https://www.accidentright.de/leistung/beweissicherung Spuren verschwinden schnell. Wir sichern Schäden und Schadenhergang unmittelbar nach dem Unfall — lückenlos und belastbar. #### Warum ist die Beweissicherung so wichtig? Wird der Schadenhergang später bestritten oder die Forderung gekürzt, zählt nur, was dokumentiert ist. Eine saubere Beweissicherung schützt Ihre Ansprüche von Anfang an. #### Was sichern wir vor Ort? Wir dokumentieren Schäden, Spuren, Spaltmaße und den Schadenhergang mit Lichtbildern — bei Bedarf inklusive Messprotokoll. So entsteht eine belastbare Grundlage für die Regulierung. **Unsere Beweissicherung umfasst:** - Fotodokumentation vor Ort - Schadenhergang - Spaltmaße & Verformungen - Messprotokoll bei Bedarf - Sicherung beweiserheblicher Spuren ### Fiktive Abrechnung URL: https://www.accidentright.de/leistung/fiktive-abrechnung Sie möchten den Schaden auszahlen lassen statt reparieren? Auf Basis des Gutachtens prüfen wir, ob die fiktive Abrechnung für Sie möglich und sinnvoll ist. #### Was bedeutet fiktive Abrechnung? Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung. #### Was Sie dabei beachten sollten Die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet, und es gelten besondere Regeln zu Wertminderung und Weiterverkauf. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und erklären die Folgen verständlich. **Das klären wir für Sie:** - Höhe der Netto-Reparaturkosten - Voraussetzungen der fiktiven Abrechnung - Auswirkung auf die Mehrwertsteuer - Wertminderungsanspruch - Folgen für den Weiterverkauf ### Beratung & Schadenabwicklung URL: https://www.accidentright.de/leistung/beratung Sie wissen nicht, was Ihnen zusteht? Wir erklären Ihre Rechte verständlich und begleiten die komplette Abwicklung — bei Bedarf gemeinsam mit Anwälten. #### Was kann nach einem Unfall schiefgehen? Häufig kürzt die gegnerische Versicherung, zweifelt Positionen an oder drängt zur eigenen Werkstatt. Wer seine Rechte nicht kennt, bekommt am Ende oft weniger, als ihm zusteht. #### Wie wir Sie unterstützen Wir schaffen die fachliche Grundlage, dokumentieren den Schaden, begleiten die Regulierung und arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Anwälten zusammen — Sie haben einen Ansprechpartner für alles. **Dabei unterstützen wir:** - Einschätzung Ihrer Ansprüche - Kommunikation mit der Versicherung - Begleitung der Regulierung - Vermittlung an Partner-Anwälte - Ein fester Ansprechpartner ## Sachverständige ### Sebastian Heldt Rolle: Betriebsleiter · Kfz-Sachverständiger Zertifizierung: Personenzertifizierter Sachverständiger · Euro-Zert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 URL: https://www.accidentright.de/team/sebastian-heldt Sebastian Heldt ist Kfz-Sachverständiger in Berlin und hat sich über die vergangenen rund dreizehn Jahre auf aussagekräftige Unfallgutachten spezialisiert. Nach einem Unfall zählt schnelle, professionelle Hilfe: Er dokumentiert den Fahrzeugschaden objektiv und unterstützt Sie unabhängig bei der gesamten Schadenabwicklung. **Qualifikationen:** - Betriebsleiter & Kfz-Sachverständiger in Berlin - Personenzertifiziert · Euro-Zert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - Rund 10 Jahre Spezialisierung auf Unfallgutachten - Objektive Schadendokumentation - Unabhängige Begleitung der Schadenabwicklung Dokumentierte Aus- und Weiterbildungsnachweise: 39 (siehe Profilseite). ### Roberto Galifi Rolle: Kfz-Sachverständiger · Schulungsleiter Zertifizierung: Personenzertifizierter Sachverständiger · IQ-Zert URL: https://www.accidentright.de/team/roberto-galifi Roberto Galifi ist zertifizierter Kfz-Sachverständiger mit über 40 Jahren Berufserfahrung. Bestens vernetzt und mit modernster Forensik- und Unfallanalyse-Technik erkennt er auch versteckte Schäden und Schwachstellen in der Beweisführung. **Qualifikationen:** - Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-ZERT & SVG Euro Zert) - Über 40 Jahre Berufserfahrung - Seit 40 Jahren Mitglied im VKS e.V. - Fahrzeugbewertung, Schäden, Lackierung & Brandschäden - Hochvolt-Sachverständiger S3 (TAK) - Oldtimer, Caravan & Flüssiggasanlagen Dokumentierte Aus- und Weiterbildungsnachweise: 163 (siehe Profilseite). ### André Mehnert Rolle: Kfz-Sachverständiger Zertifizierung: Kfz-Meister (Bachelor Professional) URL: https://www.accidentright.de/team/andre-mehnert André Mehnert verstärkt das Team als Kfz-Sachverständiger in Berlin und Umgebung. Seit Mai 2018 unterstützt er mit rund 40 Jahren Erfahrung in der Automobilbranche Geschädigte bei der Unfallabwicklung — mit Rat und Tat. **Qualifikationen:** - Kfz-Sachverständiger in Berlin und Umgebung - Kfz-Meister (Bachelor Professional) - Rund 40 Jahre Erfahrung in der Automobilbranche - Im Accidentright-Team seit Mai 2018 - Unterstützung bei der Unfallabwicklung Dokumentierte Aus- und Weiterbildungsnachweise: 23 (siehe Profilseite). ### Peter Salan Rolle: Kfz-Sachverständiger Zertifizierung: Kfz-Meister (Bachelor Professional) URL: https://www.accidentright.de/team/peter-salan Peter Salan ist seit Oktober 2016 als Kfz-Sachverständiger tätig und seit August 2019 Teil des Accidentright-Teams. Mit seiner 45-jährigen Berufserfahrung in der Automobilbranche stellt er sich jeden Tag neuen Herausforderungen, um seine Kunden bei der Schadenabwicklung bestmöglich zu unterstützen. **Qualifikationen:** - Kfz-Sachverständiger seit Oktober 2016 - Kfz-Meister (Bachelor Professional) - Im Accidentright-Team seit August 2019 - 45 Jahre Berufserfahrung in der Automobilbranche - Begleitung der Schadenabwicklung Dokumentierte Aus- und Weiterbildungsnachweise: 23 (siehe Profilseite). ### Andreas Kupczak Rolle: Kfz-Sachverständiger Zertifizierung: Kfz-Meister (Bachelor Professional) URL: https://www.accidentright.de/team/andreas-kupczak Andreas Kupczak stellt sich seit April 2023 als Kfz-Sachverständiger in Berlin neuen Herausforderungen. Dank seiner fast 40-jährigen Berufserfahrung greift er auf fundiertes Fachwissen im Bereich der Karosserieinstandsetzung zurück — und dokumentiert jeden Schaden belastbar. **Qualifikationen:** - Kfz-Sachverständiger in Berlin seit April 2023 - Kfz-Meister (Bachelor Professional) - Fast 40 Jahre Berufserfahrung - Schwerpunkt Karosserieinstandsetzung - Belegbare Schadendokumentation ## Häufige Fragen ### Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall? Bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den unabhängigen Kfz-Gutachter. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten in der Regel kostenlos. ### Darf ich meinen Gutachter selbst wählen? Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Sie sind nicht an den Gutachter der gegnerischen Versicherung gebunden. ### Wie schnell ist ein Gutachten in Berlin fertig? In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden vor Ort in ganz Berlin. Das fertige Gutachten liegt meist 1 bis 3 Werktage nach der Begutachtung vor. ### Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem kleinen Schaden? Auch bei vermeintlich kleinen Schäden lohnt sich ein Gutachten: Versteckte Schäden an Achsgeometrie oder Karosserie bleiben sonst unentdeckt — und eine merkantile Wertminderung wird ohne Gutachten meist gar nicht erst beziffert. ### Was ist eine merkantile Wertminderung? Die merkantile Wertminderung ist der Minderwert, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält — weil es ein Unfallfahrzeug bleibt. Sie ist ein eigenständiger Schadenposten und steht Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten zu. ### Was bedeutet fiktive Abrechnung? Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind. ### Steht mir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu? Ja. Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Beides wird im Gutachten berücksichtigt. ## Rechtliches ### Ratgeber: Ihre Rechte nach einem Kfz-Unfall URL: https://www.accidentright.de/ratgeber Nach einem unverschuldeten Unfall geht es um mehr als die Reparatur. Wertminderung, Nutzungsausfall, ein fairer Restwert: Diese Posten summieren sich schnell auf vierstellige Beträge, und die gegnerische Versicherung weist von sich aus nur selten darauf hin. Wer sie nicht kennt, verschenkt sie. Deshalb haben wir die Fragen, die uns Geschädigte am häufigsten stellen, hier kurz und ohne Fachchinesisch beantwortet. Alle Ratgeber im Überblick Kfz-Gutachten nach Unfall — Ablauf, Kosten und warum Sie den Gutachter selbst wählen dürfen. Wertminderung — warum Ihr Auto trotz perfekter Reparatur weniger wert ist. Nutzungsausfall & Mietwagen — was Sie für die Zeit ohne Auto bekommen. Fiktive Abrechnung — Geld statt Reparatur, und die Stolperfallen dabei. Die 130-Prozent-Regel — Ihren Wagen behalten, obwohl es „unwirtschaftlich“ ist. Totalschaden & Restwert — wie ein einziger Wert Ihre Auszahlung drückt. Checkliste für die Unfallstelle — was in den ersten Minuten zählt. Kurz zu uns Wir sind unabhängige Kfz-Sachverständige in Berlin und begutachten für Sie, nicht für die Versicherung. Ein Anruf genügt, den Rest übernehmen wir. Schaden melden oder direkt anrufen. ### Kfz-Gutachten nach Unfall: Ablauf, Kosten und wer zahlt URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/kfz-gutachten-nach-unfall „Nehmen Sie einfach unseren Gutachter, das geht schneller.“ Diesen Satz hören Unfallgeschädigte oft von der gegnerischen Versicherung. Er klingt entgegenkommend, kostet aber regelmäßig Geld. Denn wer den Schaden aufnimmt, hat Einfluss darauf, wie hoch er am Ende ausfällt. Gutachten oder Kostenvoranschlag? Bis rund 750 Euro Schaden spricht man von einem Bagatellschaden. Dann genügt meist ein Kostenvoranschlag. Alles darüber gehört in ein vollständiges Unfallgutachten. Der Unterschied ist nicht nur formal: Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur. Ein Gutachten beziffert auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Genau diese Posten fehlen im Kostenvoranschlag, und genau die vergisst man beim Selbstregulieren. Wer zahlt das Gutachten? SituationWer trägt die Kosten? Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)Die gegnerische Haftpflicht. Für Sie kostenlos. Eigener Schaden über KaskoIn der Regel Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung; hier gibt oft der Versicherer den Rahmen vor. Bei unverschuldetem Unfall ist die Rechtslage eindeutig. Das Gutachten zählt zum Herstellungsaufwand nach § 249 BGB: Der Unfallverursacher muss Sie so stellen, als wäre nichts passiert. Erforderliche Sachverständigenkosten gehören grundsätzlich dazu. Das setzt insbesondere eine entsprechende Haftung der Gegenseite und die Erforderlichkeit des Gutachtens voraus; bei Mithaftung kann eine Kostenbeteiligung verbleiben. Ihr gutes Recht: die freie Gutachterwahl Sie sind nicht verpflichtet, den Sachverständigen der Gegenseite zu akzeptieren. Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie selbst. Und das sollten Sie auch, denn ein von der Versicherung bestellter Gutachter wird von der Partei bezahlt, die ein Interesse an einer niedrigen Summe hat. Mit echter Neutralität hat das wenig zu tun. So läuft es bei uns Sie melden den Schaden. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin oder kommen zu Ihnen. Wir nehmen das Fahrzeug auf und finden auch die Schäden, die man auf den ersten Blick nicht sieht. Sie bekommen ein beweissicheres Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung, Ausfalldauer und, falls nötig, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Mit diesem Gutachten setzen Sie Ihre Ansprüche durch, auf Wunsch mit einem Anwalt an Ihrer Seite. Was am Ende im Gutachten steht Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, inklusive Lackierung und Ersatzteilen. Merkantile Wertminderung, also der Wertverlust, der trotz Reparatur bleibt. Voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen. Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungs- und Restwert. Eine Fotodokumentation, die vor der Versicherung Bestand hat. Unfall in Berlin? Erst sichern, dann unterschreiben. Bevor Sie irgendein Formular der Gegenseite unterzeichnen, lassen Sie den Schaden aufnehmen. Wir sind im Stadtgebiet schnell vor Ort, solange die Spuren frisch sind. Schaden melden Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ### Wertminderung nach Unfall: Anspruch, Höhe und Berechnung URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/wertminderung-nach-unfall Ihr Wagen kommt aus der Werkstatt, die Reparatur ist tadellos, kein Kratzer erinnert an den Unfall. Beim Verkauf zwei Jahre später fragt der Interessent trotzdem: „Unfallwagen?“ Und bietet weniger. Genau diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung, und bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ihn die gegnerische Versicherung. Warum ein reparierter Wagen weniger wert ist Käufer misstrauen Unfallfahrzeugen, aus Sorge vor verborgenen Folgeschäden. Dieses Misstrauen schlägt sich im Preis nieder, ganz unabhängig von der Reparaturqualität. Die Differenz zum vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug ist Ihr Schaden, und er entsteht zusätzlich zu den Reparaturkosten. Im Gutachten wird er separat ausgewiesen. Wann Sie Anspruch haben Als Faustregel gilt: je jünger das Fahrzeug und je geringer die Laufleistung, desto höher die Wertminderung. Die früher üblichen starren Grenzen (etwa fünf Jahre oder 100.000 Kilometer) sind überholt; die Gerichte entscheiden heute nach dem Einzelfall. Es kommt an auf: Alter, Laufleistung und Pflegezustand, die Schwere des Schadens (ein verzogener Längsträger wiegt schwerer als ein Stoßfänger), wie gefragt das Modell auf dem Gebrauchtmarkt ist. Wie der Betrag ermittelt wird Die Wertminderung ist keine Erfindung, sondern eine fachliche Schätzung nach anerkannten Verfahren, etwa nach Ruhkopf/Sahm, dem BVSK-Modell oder der Marktrelevanz- und Faktormethode. Sie alle setzen Reparaturkosten, Fahrzeugwert und Schadenschwere ins Verhältnis, kommen aber nicht auf denselben Euro. Hier zahlt sich Erfahrung aus: Ein Sachverständiger, der den regionalen Gebrauchtmarkt kennt, begründet den Betrag so, dass er der Versicherung standhält. Ein drei Jahre alter Kombi mit sauber repariertem Heckschaden kann je nach Modell mehrere hundert bis über tausend Euro Wertminderung tragen. Ohne Gutachten sieht dieses Geld niemand. Wer zahlt Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflicht, vorausgesetzt, die Wertminderung ist sauber ausgewiesen und begründet. Der wichtigste Grund für einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Unsere Leistung „Wertminderung“ · Schaden melden Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ### Nutzungsausfall und Mietwagen nach Unfall: Was Ihnen zusteht URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/nutzungsausfall-mietwagen Zwei Wochen ohne Auto, weil ein anderer nicht aufgepasst hat. Für diese Zeit müssen Sie nicht auf eigene Kosten mobil bleiben. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer Nutzungsausfallentschädigung, und die beiden lohnen sich unterschiedlich. Mietwagen oder Geld? Mietwagen: Sie mieten ein vergleichbares Fahrzeug, die gegnerische Versicherung trägt die erforderlichen Kosten. Zwei Dinge sollten Sie wissen: Wer eine Klasse kleiner mietet, erspart sich Streit um die Erstattung, und weil Ihr eigenes Auto in der Zeit steht, wird eine Eigenersparnis von rund zehn Prozent abgezogen. Nutzungsausfall: Sie nehmen keinen Mietwagen und bekommen stattdessen einen festen Tagessatz, auch wenn Sie sich in der Zeit anders beholfen haben. Für viele die unkompliziertere und oft lohnendere Variante. Wie hoch der Tagessatz ist Der Nutzungsausfall richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bemessen, die die Gerichte anerkennen. Die Spanne reicht vom kleinen zweistelligen Betrag beim Kleinwagen bis zu deutlich höheren Sätzen in der Oberklasse, pro Tag. Wie viele Tage anfallen, ergibt sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein Nutzungsausfall gibt es nur, wenn beides zusammenkommt: Sie hätten das Auto in der Zeit genutzt (Nutzungswille) und Sie hätten es nutzen können (Nutzungsmöglichkeit). Wer ohnehin im Urlaub oder im Krankenhaus war, geht insoweit leer aus. Der häufigste Fehler Viele schätzen die Ausfalldauer selbst und rechnen zu knapp. Maßgeblich ist die im Gutachten festgestellte Dauer, nicht das Bauchgefühl. Ein weiterer Grund, den Schaden früh und genau begutachten zu lassen. Wir sagen Ihnen vorab, welche der beiden Varianten in Ihrem Fall mehr bringt. Unsere Beratung · Schaden melden Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ### Fiktive Abrechnung: Wann sie sich lohnt und was zu beachten ist URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/fiktive-abrechnung Sie müssen Ihr Auto nach einem Unfall nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen und das Geld behalten, das nennt sich fiktive Abrechnung. Für viele die attraktivere Lösung, wenn ein paar Regeln beachtet werden. So funktioniert es Grundlage ist Ihr Gutachten mit den kalkulierten Reparaturkosten. Diese Summe wird ausgezahlt. Was Sie damit machen, bleibt Ihnen überlassen: reparieren, günstiger reparieren lassen oder das Geld anders verwenden. Die Mehrwertsteuer fällt weg Bei fiktiver Abrechnung wird netto erstattet. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie nach § 249 Abs. 2 BGB nur, wenn sie tatsächlich anfällt, also bei echter Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Wer sich das Geld erst auszahlen lässt und später doch in die Werkstatt geht, kann die Mehrwertsteuer dann nachfordern. Der Verweis auf die „günstigere Werkstatt“ Versicherer rechnen bei fiktiver Abrechnung gern die Stundensätze einer freien Fachwerkstatt an, statt der Ihres Markenbetriebs. Das ist nur unter Bedingungen zulässig: Die Alternativwerkstatt muss gleichwertig und für Sie ohne Weiteres erreichbar sein. Ob der Verweis berechtigt ist, lässt sich am Gutachten prüfen. Wo gekürzt wird Zwei Posten streichen Versicherer bei fiktiver Abrechnung besonders gern: Verbringungskosten (der Transport zur Lackiererei) und UPE-Aufschläge (die Ersatzteilzuschläge des Herstellers). Ob sie Ihnen zustehen, hängt vom Einzelfall und der regionalen Praxis ab. Ein genaues Gutachten macht den Unterschied zwischen „bekommen“ und „verschenkt“. Wann sich das lohnt Sie können günstig oder in Eigenregie reparieren. Der Schaden ist optisch, stört die Nutzung aber nicht. Sie wollen das Fahrzeug ohnehin verkaufen. Mehr zur fiktiven Abrechnung · Schaden melden Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ### Die 130-Prozent-Regel: Auto behalten und reparieren lassen URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/130-prozent-regelung Rein rechnerisch ein Totalschaden, und trotzdem hängt Ihr Herz an dem Wagen: gepflegt, vertraut, jeder Kilometer bekannt. Muss er wirklich weg? Nein. Die 130-Prozent-Regel erlaubt Ihnen, ihn behalten und reparieren zu lassen, auch wenn das auf dem Papier unwirtschaftlich aussieht. Was die Regel besagt Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens 30 Prozent darüber, dürfen Sie fachgerecht reparieren lassen und bekommen die vollen Reparaturkosten ersetzt. Der Gesetzgeber erkennt damit Ihr Integritätsinteresse an, also den nachvollziehbaren Wunsch, das eingefahrene eigene Auto weiterzufahren statt eines fremden Gebrauchten. Die vier Bedingungen Die Grenze halten: Reparaturkosten plus Wertminderung nicht über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Vollständig und fachgerecht reparieren: nach den Vorgaben des Gutachtens, keine Teil- oder Notlösung. Sechs Monate weiterfahren: Ein schneller Verkauf danach lässt den Anspruch entfallen. Wirklich reparieren: Die Regel gilt nur bei echter Reparatur, nicht bei Auszahlung auf Gutachtenbasis. Ein Rechenbeispiel Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Reparatur 12.500 Euro. Das sind 125 Prozent, also innerhalb der Grenze: Sie dürfen reparieren lassen. Bei 13.500 Euro (135 Prozent) wäre Schluss, dann bliebe nur die Totalschadenabrechnung. Und darüber? Liegen die Kosten höher, wird als Totalschaden abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. In welche Kategorie Ihr Fall fällt, zeigt das Gutachten schwarz auf weiß, mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Schaden melden Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ### Totalschaden und Restwert: Zu niedrige Angebote vermeiden URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/totalschaden-restwert Beim Totalschaden entscheidet eine einzige Zahl darüber, wie viel Sie bekommen: der Restwert. Und um genau diese Zahl wird am härtesten gerungen, weil jeder Euro Restwert ein Euro weniger Auszahlung für Sie ist. Wann ein Totalschaden vorliegt Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt im Grundsatz vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen. Dieser ergibt sich aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Davon zu trennen ist die 130-Prozent-Rechtsprechung: Unter engen Voraussetzungen kann eine vollständige Reparatur bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts dennoch ersatzfähig sein. So wird gerechnet Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Ihre Auszahlung. Der Wiederbeschaffungswert ist, was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet. Der Restwert ist, was Ihr beschädigtes Auto noch bringt. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger bleibt für Sie. An dieser Stelle trennen sich Ihre Interessen und die der Versicherung. Die Falle mit den Restwertbörsen Versicherer holen Restwertangebote oft über bundesweite Online-Börsen ein. Dort bieten spezialisierte Aufkäufer mehr, als Sie auf Ihrem lokalen Markt je bekämen. Das treibt den Restwert künstlich hoch und drückt Ihre Auszahlung. Entscheidend ist aber der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt, den ein unabhängiger Sachverständiger aus mehreren Angeboten ermittelt. Der Bundesgerichtshof hat Geschädigten den Rücken gestärkt: Ein überhöhtes Börsengebot müssen Sie sich grundsätzlich nicht entgegenhalten lassen. Nichts unterschreiben, bevor das Gutachten da ist Nehmen Sie kein Restwertangebot der Versicherung an, solange Ihr eigenes Gutachten nicht vorliegt. Sonst binden Sie sich womöglich an einen Wert, der Sie bares Geld kostet. Unsere Beweissicherung hält Zustand und Restwert nachprüfbar fest. Schaden melden Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ### Was tun nach einem Unfall? Die Checkliste für Berlin URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/checkliste-nach-unfall Es hat gekracht. Die ersten Minuten sind hektisch, und genau dann entstehen die Fehler, die später Geld kosten oder die Schuldfrage verdrehen. Diese Liste hält Sie auf Kurs. 1. Absichern Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen, auf der Autobahn mindestens 150 Meter zurück. Erst die Sicherheit, dann alles andere. 2. Bei Verletzten: 112 Gibt es Verletzte, sofort den Rettungsdienst rufen und Erste Hilfe leisten. Alles Weitere hat Zeit. 3. Polizei rufen, wenn … … jemand verletzt ist, der Sachschaden hoch ist, der Hergang strittig ist, der Unfallgegner flüchtet oder betrunken wirkt, oder wenn Miet-, Firmen- oder ausländische Fahrzeuge beteiligt sind. Im Zweifel lieber die 110 wählen. Ein polizeiliches Protokoll ist später Gold wert, wenn der Gegner seine Darstellung ändert. 4. Daten austauschen Name und Anschrift aller Beteiligten, Kennzeichen und Fahrzeugdaten, Versicherung und, wenn möglich, die Versicherungsnummer, Kontakt von Zeugen, die haben vor Gericht Gewicht. 5. Fotografieren, großzügig Erst die Übersicht mit der Endstellung beider Fahrzeuge, dann die Schäden aus mehreren Winkeln, dazu Kennzeichen, Bremsspuren, Ampel oder Schild und die Straßenverhältnisse. Lieber zwanzig Fotos zu viel als eines zu wenig. 6. Keine Schuld anerkennen Unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, was wie ein Schuldeingeständnis aussieht, und sagen Sie auch nichts dergleichen, nicht einmal aus Höflichkeit. Die Schuld klären Beweise und Versicherungen, nicht der erste Impuls. 7. Eigenen Gutachter einschalten Bei unverschuldetem Unfall beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen, nicht den der Gegenseite. Warum das den Unterschied macht, steht in unserem Ratgeber Kfz-Gutachten nach Unfall. Unfall in Berlin? Melden Sie sich, wir nehmen kurzfristig einen Termin auf und sichern die Beweise, solange sie frisch sind. Schaden melden Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ### Impressum URL: https://www.accidentright.de/impressum Angaben gemäß § 5 TMG Accidentright GmbH Mittelstraße 15 15537 Erkner Vertreten durch Bianca Schäftner (Geschäftsführerin) Kontakt Telefon: 030 5490581-0 E-Mail: berlin@accidentright.de Registereintrag Eintragung im Handelsregister. Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Registernummer: HRB 20342 FF Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE366513910 Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV Bianca Schäftner, Anschrift wie oben. EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Haftung für Inhalte & Links Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für Inhalte externer Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich; zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernen wir solche Links umgehend. Sitz der Gesellschaft: Erkner Gutachterbüro und Kundenstandort Berlin: Nobelstraße 70, 12057 Berlin ### Datenschutzerklärung URL: https://www.accidentright.de/datenschutz 1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen entnehmen Sie der nachfolgenden Datenschutzerklärung. Datenerfassung auf dieser Website Wer ist verantwortlich? 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Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Sofern Sie eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO sowie § 25 Abs. 1 TTDSG (Cookies/Endgerätezugriff). Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder für vorvertragliche Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen auf Grundlage von lit. c; im Übrigen auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach lit. f. Empfänger von personenbezogenen Daten Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Wir geben personenbezogene Daten nur dann weiter, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, wir gesetzlich verpflichtet sind, ein berechtigtes Interesse besteht oder eine sonstige Rechtsgrundlage dies erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern erfolgt die Weitergabe nur auf Grundlage eines gültigen AVV. Widerruf Ihrer Einwilligung Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt unberührt. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein darauf gestütztes Profiling. Werden Ihre Daten zur Direktwerbung verarbeitet, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch einzulegen — die Daten werden dann nicht mehr zu diesem Zweck verwendet. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu, insbesondere im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Die direkte Übertragung an einen anderen Verantwortlichen erfolgt nur, soweit technisch machbar. Auskunft, Berichtigung und Löschung Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen — etwa während der Prüfung der Richtigkeit Ihrer Daten, bei unrechtmäßiger Verarbeitung statt Löschung, zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder bei eingelegtem Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie am „https://" in der Adresszeile und am Schloss-Symbol Ihres Browsers. Bei aktiver Verschlüsselung können die an uns übermittelten Daten nicht von Dritten mitgelesen werden. Widerspruch gegen Werbe-E-Mails Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung wird hiermit widersprochen. Die Betreiber behalten sich rechtliche Schritte im Falle unverlangter Werbung (z. B. Spam-E-Mails) ausdrücklich vor. 4. Datenerfassung auf dieser Website Cookies Unsere Internetseiten verwenden „Cookies". Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) gespeichert. Technisch notwendige Cookies werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert; sofern eine Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Speicherung ausschließlich auf deren Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TTDSG). Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und diese im Einzelfall erlauben oder generell ausschließen. Server-Log-Dateien Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch übermittelt: Browsertyp und Browserversion verwendetes Betriebssystem Referrer URL Hostname des zugreifenden Rechners Uhrzeit der Serveranfrage IP-Adresse Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und Optimierung seiner Website. Kontaktformular Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben inklusive der angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (bei Vertragsbezug) bzw. lit. f oder lit. a DSGVO. 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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) bzw. lit. f DSGVO. Diese Angaben werden in unserer Datenbank verschlüsselt gespeichert (XChaCha20-Poly1305). Der Schlüssel liegt außerhalb des öffentlich erreichbaren Verzeichnisses; ein reiner Datenbankzugriff gibt Ihre Angaben daher nicht preis. Zugriff haben ausschließlich berechtigte Mitarbeitende; jeder Zugriff auf eine Anfrage wird protokolliert. Ihre IP-Adresse speichern wir zu keiner Zeit im Klartext. Zur Abwehr von Missbrauch und automatisierten Einsendungen wird ausschließlich ein nicht rückrechenbarer Prüfwert (HMAC) gespeichert. Anfragen werden spätestens nach zwölf Monaten automatisch gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder ein laufender Auftrag entgegenstehen. Sie können die Löschung jederzeit vorher verlangen. Protokollierung interner Zugriffe Zugriffe unserer Mitarbeitenden auf eine eingegangene Anfrage werden protokolliert (Zeitpunkt, handelnde Person, Vorgangsnummer). Zweck ist die Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung und der Schutz Ihrer Daten vor unbefugter Einsichtnahme. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit unserer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Diese Protokolle enthalten keine Klardaten von Betroffenen und werden nach 24 Monaten gelöscht. Keine Cookies ohne Ihre Einwilligung Die öffentlichen Seiten dieser Website setzen keine Cookies und binden keine Ressourcen von Drittanbietern ein. Schriften werden von unserem eigenen Server ausgeliefert; es findet keine Verbindung zu Google Fonts statt. Die Kartenansicht auf der Kontaktseite wird erst nach Ihrem ausdrücklichen Klick geladen — vorher werden keine Daten an Google übertragen. Quelle der Struktur: e-recht24.de · Stand: Juli 2026 ### Mobile Karosserie- und Achsvermessung nach einem Unfall URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/mobile-karosserie-und-achsvermessung Kurzantwort: Eine mobile Karosserie- oder Achsvermessung kann Verformungen und Abweichungen sichtbar machen, die bei einer reinen Sichtprüfung verborgen bleiben. Ob sie erforderlich ist, hängt vom Anstoß, Schadenbild, Fahrzeugaufbau und den Herstellervorgaben ab. Wann eine Vermessung sinnvoll sein kann Anstoß im Bereich von Rad, Achse oder Schweller, auffällige Lenkradstellung oder verändertes Fahrverhalten, ungleiche Spaltmaße oder Verdacht auf Strukturverformung, Kontrolle nach einer Karosserie- oder Fahrwerksreparatur, technische Beweissicherung bei streitigem Schadenumfang. Was wir dokumentieren Messpunkte, Soll- und Istwerte, verwendetes Messsystem, Fahrzeugzustand und relevante Randbedingungen werden nachvollziehbar festgehalten. Die Ergebnisse werden nicht isoliert bewertet, sondern mit Schadenbild, Reparaturweg und fahrzeugspezifischen Vorgaben zusammengeführt. Geräte und Verfahren Je nach Fragestellung kommen Systeme zur Karosserievermessung und Achsgeometrie zum Einsatz, darunter Technik von Spanesi und John Bean. Der Markenname allein sagt jedoch nichts über die Aussagekraft aus: Entscheidend sind geeignete Referenzdaten, fachgerechter Aufbau und sachverständige Interpretation. Grenzen Eine mobile Messung ersetzt keine notwendige Demontage und keine Prüfungen, die nur auf einer entsprechend ausgestatteten Bühne oder Richtanlage möglich sind. Vor der Messung klären wir deshalb, welche Aussage mit dem Verfahren belastbar getroffen werden kann. Die Erforderlichkeit und der konkrete Prüfumfang richten sich stets nach dem Einzelfall. ### EDR-Daten nach einem Unfall auslesen und sichern URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/edr-daten-unfall-auslesen Kurzantwort: Ein Event Data Recorder kann ausgewählte Fahrzeugdaten aus dem zeitlichen Umfeld eines Unfallereignisses speichern. Die Daten können die technische Rekonstruktion unterstützen, beweisen für sich allein aber weder Schuld noch den vollständigen Unfallablauf. Welche Daten vorhanden sein können Umfang, Zeitfenster und Zugänglichkeit hängen von Fahrzeug, Baujahr, Steuergerät und Ereignis ab. Möglich sind unter anderem Angaben zu Geschwindigkeit, Bremsbetätigung, Gaspedalstellung, Rückhaltesystemen oder Geschwindigkeitsänderung. Nicht jedes Fahrzeug speichert dieselben Werte. Auslesen ist nicht gleich Bewerten Zur belastbaren Verwendung gehören Fahrzeugidentifikation, dokumentierter Geräteeinsatz, unveränderte Sicherung der Rohdaten und eine Interpretation im Zusammenhang mit Spuren, Schäden und weiteren Unterlagen. Einzelwerte ohne Kontext können missverstanden werden. Wann schnelle Sicherung wichtig ist Eine frühe Prüfung kann bei schweren oder streitigen Unfallabläufen sinnvoll sein, insbesondere bevor Steuergeräte repariert, ersetzt, überschrieben oder das Fahrzeug verwertet werden. Ob eine rechtliche Grundlage oder Zustimmung erforderlich ist, muss vor dem Zugriff geklärt werden. Grenzen und Datenschutz EDR-Daten sind kein lückenloses Fahrtenbuch. Verfügbarkeit und Beweiswert müssen im Einzelfall geprüft werden. Personenbeziehbare Daten behandeln wir zweckgebunden und dokumentieren den Auftrag sowie die Berechtigung zur Sicherung. ### Hochvoltbatterie nach einem Unfall prüfen URL: https://www.accidentright.de/ratgeber/hochvoltbatterie-unfallschaden Kurzantwort: Nach einem Anstoß im Unterboden-, Schweller- oder Batterieumfeld reicht eine äußere Sichtprüfung nicht immer aus. Der notwendige Prüfweg richtet sich nach Schadenbild, Fahrzeugdiagnose, Herstellervorgaben und Qualifikation der beteiligten Fachkräfte. Sicherheit zuerst Beschädigte Hochvoltsysteme können elektrische, thermische und chemische Gefahren verursachen. Arbeiten und Messungen dürfen nur innerhalb der jeweiligen Qualifikation und mit geeigneter Schutzausrüstung erfolgen. Bei Warnzeichen wird das Fahrzeug nicht routinemäßig weiterbewegt oder geladen. Bausteine der Schadenanalyse Dokumentation von Anstoßrichtung und sichtbaren Verformungen, Prüfung von Unterboden, Gehäuse, Anschlüssen und Kühlkreislauf, Auslesen relevanter Diagnose- und Ereigniseinträge, Abgleich mit Herstellerinformationen und Reparaturgrenzen, Festlegung weiterer Prüfungen durch entsprechend qualifizierte Stellen. Was eine Diagnose nicht automatisch beweist Ein unauffälliger Fehlerspeicher schließt mechanische Beschädigungen nicht sicher aus. Umgekehrt bedeutet ein Diagnoseeintrag nicht automatisch, dass die Batterie ersetzt werden muss. Die technische Bewertung muss alle Befunde zusammenführen. Dokumentation für Gutachten und Beweissicherung Wir halten Prüfweg, Befunde, verwendete Unterlagen, offene Fragen und Grenzen transparent fest. So bleibt erkennbar, welche Aussage bereits gesichert ist und welche weiterführende Untersuchung erforderlich bleibt. ### AGB URL: https://www.accidentright.de/agb Auftragserteilung Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadensausmaß und den Schadenshergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Wert beeinflussende bzw. Wert erhöhende Maßnahmen sind vollständig anzugeben. Nachteile aus unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben oder durch das Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber/Auftragsübermittler gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Angeforderte Schadens- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Gutachtenerstellung Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, ein vollständiges Beweissicherungsgutachten inkl. detaillierter Reparaturkostenkalkulation in 2 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanlage und einem Duplikat in Farbe mit Lichtbildanlage. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die elektronischen Datenspeicherungen verbleiben beim Auftragnehmer. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden orientieren sich an den Richtlinien des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) bzw. den Richtlinien des VKS e.V. Eventuelle Ansprüche gegen den Auftragnehmer können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers weder abgetreten noch verpfändet werden. Nachbesserungsrecht Beanstandungen zum gesamten Gutachten (Gutachteninhalt, Lichtbilder, Rechnung etc.) sind innerhalb von zwei Wochen, soweit dies rechtlich zulässig ist, schriftlich anzuzeigen und ausführlich zu begründen. Der Sachverständige wird dann umgehend eine Überprüfung der Beanstandung(en) vornehmen. Berechtigte Einwendungen werden kostenlos nachgebessert. Ansonsten erfolgt eine gesonderte Berechnung des Aufwandes nach der jeweils gültigen Vergütungstabelle. Abnahme Das Sachverständigenbüro kann jeden in sich abgeschlossenen Teil der Leistungen des Auftrags als Teilleistung zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme spätestens vier Kalenderwochen nach voller Leistungs- oder auch vereinbarter Teilleistungserbringung als erfolgt. Gutachtenversand Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Sachverständigenvergütung Die Sachverständigenvergütung berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten nach dem Gegenstandswert. Variable Kostenarten (insbesondere Lichtbild-, Fahrt-, Schreib-/Druck-, Kalkulationskosten, Porto, Büromaterial, Telekommunikations- und Fremdkosten) werden in der Rechnung separat ausgewiesen; die übrigen Kosten sind in der Grundvergütung zusammengefasst. Die jeweils gültige Vergütungstabelle ist in den Geschäftsräumen ausgehängt und im Internet abrufbar. Als Gegenstandswert sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zuzüglich einer eventuellen Wertminderung maßgebend; bei Totalschäden der Brutto-Wiederbeschaffungswert zuzüglich Nebenkosten. Rechnungen werden EDV-mäßig erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig. Zahlungsbedingungen Die Sachverständigenvergütung ist als Dienstleistung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig; abweichend hiervon kann auf der Rechnung ein anderes Zahlungsziel angegeben sein. Der Auftraggeber hat selbst oder über einen Rechtsvertreter seiner Wahl für die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche Sorge zu tragen. Sollte der Versicherer die Sachverständigengebühren nicht im vollen Umfang ausgleichen oder gänzlich ablehnen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang detailliert schriftlich geltend zu machen. Eigentumsvorbehalt Sämtliche Gutachten- und Rechnungsausfertigungen (inkl. Anlagen und Lichtbildern) bleiben, unabhängig von der Eintrittspflicht der Anspruchsgegnerseite, bis zur vollständigen Bezahlung der Sachverständigenvergütung (inkl. MwSt.) Eigentum des Sachverständigenbüros. Stornierungen Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 150,00 € zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt der Ort des Hauptsitzes der Accidentright GmbH, soweit dies rechtlich zulässig ist. Widerrufsbelehrung für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) und Fernabsatzverträge 1. Widerrufsrecht Es besteht das Recht, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung erforderlich (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. 2. Folgen des Widerrufs Im Falle eines Widerrufs werden sämtliche geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufsmitteilung zurückerstattet — mit demselben Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird die Inanspruchnahme der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist gewünscht, ist eine angemessene Gegenleistung für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu entrichten. Das Muster-Widerrufsformular senden Sie bitte ausgefüllt an: Accidentright GmbH, Nobelstraße 70, 12057 Berlin · Fax: 030 5490581-95 · E-Mail: berlin@accidentright.de Die vollständige Vergütungs- und Nebenkostentabelle ist in unseren Geschäftsräumen ausgehängt und auf Anfrage erhältlich. Stand: 01.05.2025.