AGB
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadensausmaß und den Schadenshergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Wert beeinflussende bzw. Wert erhöhende Maßnahmen sind vollständig anzugeben. Nachteile aus unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben oder durch das Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber/Auftragsübermittler gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Angeforderte Schadens- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, ein vollständiges Beweissicherungsgutachten inkl. detaillierter Reparaturkostenkalkulation in 2 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanlage und einem Duplikat in Farbe mit Lichtbildanlage. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die elektronischen Datenspeicherungen verbleiben beim Auftragnehmer. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden orientieren sich an den Richtlinien des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) bzw. den Richtlinien des VKS e.V. Eventuelle Ansprüche gegen den Auftragnehmer können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Nachbesserungsrecht
Beanstandungen zum gesamten Gutachten (Gutachteninhalt, Lichtbilder, Rechnung etc.) sind innerhalb von zwei Wochen, soweit dies rechtlich zulässig ist, schriftlich anzuzeigen und ausführlich zu begründen. Der Sachverständige wird dann umgehend eine Überprüfung der Beanstandung(en) vornehmen. Berechtigte Einwendungen werden kostenlos nachgebessert. Ansonsten erfolgt eine gesonderte Berechnung des Aufwandes nach der jeweils gültigen Vergütungstabelle.
Abnahme
Das Sachverständigenbüro kann jeden in sich abgeschlossenen Teil der Leistungen des Auftrags als Teilleistung zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme spätestens vier Kalenderwochen nach voller Leistungs- oder auch vereinbarter Teilleistungserbringung als erfolgt.
Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
Sachverständigenvergütung
Die Sachverständigenvergütung berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten nach dem Gegenstandswert. Variable Kostenarten (insbesondere Lichtbild-, Fahrt-, Schreib-/Druck-, Kalkulationskosten, Porto, Büromaterial, Telekommunikations- und Fremdkosten) werden in der Rechnung separat ausgewiesen; die übrigen Kosten sind in der Grundvergütung zusammengefasst. Die jeweils gültige Vergütungstabelle ist in den Geschäftsräumen ausgehängt und im Internet abrufbar. Als Gegenstandswert sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zuzüglich einer eventuellen Wertminderung maßgebend; bei Totalschäden der Brutto-Wiederbeschaffungswert zuzüglich Nebenkosten. Rechnungen werden EDV-mäßig erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig.
Zahlungsbedingungen
Die Sachverständigenvergütung ist als Dienstleistung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig; abweichend hiervon kann auf der Rechnung ein anderes Zahlungsziel angegeben sein. Der Auftraggeber hat selbst oder über einen Rechtsvertreter seiner Wahl für die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche Sorge zu tragen. Sollte der Versicherer die Sachverständigengebühren nicht im vollen Umfang ausgleichen oder gänzlich ablehnen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang detailliert schriftlich geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Gutachten- und Rechnungsausfertigungen (inkl. Anlagen und Lichtbildern) bleiben, unabhängig von der Eintrittspflicht der Anspruchsgegnerseite, bis zur vollständigen Bezahlung der Sachverständigenvergütung (inkl. MwSt.) Eigentum des Sachverständigenbüros.
Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 150,00 € zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Ort des Hauptsitzes der Accidentright GmbH, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Widerrufsbelehrung
für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) und Fernabsatzverträge
1. Widerrufsrecht
Es besteht das Recht, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung erforderlich (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
2. Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs werden sämtliche geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufsmitteilung zurückerstattet — mit demselben Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird die Inanspruchnahme der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist gewünscht, ist eine angemessene Gegenleistung für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu entrichten.
Das Muster-Widerrufsformular senden Sie bitte ausgefüllt an: Accidentright GmbH, Nobelstraße 70, 12057 Berlin · Fax: 030 5490581-95 · E-Mail: berlin@accidentright.deDie vollständige Vergütungs- und Nebenkostentabelle ist in unseren Geschäftsräumen ausgehängt und auf Anfrage erhältlich. Stand: 01.05.2025.
Stand: 22.07.2026