Leistung
Unfallgutachten in Berlin
Das unabhängige Schadengutachten ist die Grundlage für eine vollständige, rechtssichere Regulierung. Hier erfahren Sie, wann Sie es brauchen, was darin steht und wer es zahlt.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist die objektive, schriftliche Bewertung Ihres Fahrzeugschadens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es dokumentiert Schadenhergang und Schadenumfang, beziffert Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert und weist die merkantile Wertminderung aus — das zentrale Beweismittel gegenüber der Versicherung.
Wann brauche ich ein unabhängiges Gutachten?
Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 € liegt. Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung — dieser arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.
Ein schiefes Lenkrad ist kein Komfortproblem — es kann auf einen Achsschaden hindeuten, der ohne Gutachten unentdeckt bleibt.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Als Geschädigter haben Sie zudem das Recht, Ihren Sachverständigen frei zu wählen — Sie sind nicht an die Versicherung gebunden.
Weitere Leistungen
Kostenvoranschlag
Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann das genügt — und wann sich ein vollständiges Gutachten für Sie lohnt.
Wertminderung
Auch nach perfekter Reparatur ist Ihr Fahrzeug weniger wert — weil es ein Unfallwagen bleibt. Diese merkantile Wertminderung steht Ihnen zusätzlich zu.
Beweissicherung
Spuren verschwinden schnell. Wir sichern Schäden und Schadenhergang unmittelbar nach dem Unfall — lückenlos und belastbar.
Fiktive Abrechnung
Sie möchten den Schaden auszahlen lassen statt reparieren? Auf Basis des Gutachtens prüfen wir, ob die fiktive Abrechnung für Sie möglich und sinnvoll ist.
Beratung
Sie wissen nicht, was Ihnen zusteht? Wir erklären Ihre Rechte verständlich und begleiten die komplette Abwicklung — bei Bedarf gemeinsam mit Anwälten.
Unverschuldet in einen Unfall geraten?
Melden Sie uns Ihren Schaden — kostenlos und unverbindlich. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Verursachers unser Honorar.