Leistung

Unfallgutachten in Berlin

Das unabhängige Schadengutachten ist die Grundlage für eine vollständige, rechtssichere Regulierung. Hier erfahren Sie, wann Sie es brauchen, was darin steht und wer es zahlt.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist die objektive, schriftliche Bewertung Ihres Fahrzeugschadens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es dokumentiert Schadenhergang und Schadenumfang, beziffert Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert und weist die merkantile Wertminderung aus — das zentrale Beweismittel gegenüber der Versicherung.

Wann brauche ich ein unabhängiges Gutachten?

Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 € liegt. Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung — dieser arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.

Ein schiefes Lenkrad ist kein Komfortproblem — es kann auf einen Achsschaden hindeuten, der ohne Gutachten unentdeckt bleibt.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Als Geschädigter haben Sie zudem das Recht, Ihren Sachverständigen frei zu wählen — Sie sind nicht an die Versicherung gebunden.

Unverschuldet in einen Unfall geraten?

Melden Sie uns Ihren Schaden — kostenlos und unverbindlich. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Verursachers unser Honorar.

Schaden melden 030 5490581-0