Wissenswertes

Ihre Fragen nach dem Unfall

Wer zahlt den Gutachter? Was ist eine Wertminderung? Steht mir ein Mietwagen zu? Hier finden Sie die Antworten — ohne Fachchinesisch.

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den unabhängigen Kfz-Gutachter. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten in der Regel kostenlos.
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Sie sind nicht an den Gutachter der gegnerischen Versicherung gebunden.
Wie schnell ist ein Gutachten in Berlin fertig?
In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden vor Ort in ganz Berlin. Das fertige Gutachten liegt meist 1 bis 3 Werktage nach der Begutachtung vor.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem kleinen Schaden?
Auch bei vermeintlich kleinen Schäden lohnt sich ein Gutachten: Versteckte Schäden an Achsgeometrie oder Karosserie bleiben sonst unentdeckt — und eine merkantile Wertminderung wird ohne Gutachten meist gar nicht erst beziffert.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ist der Minderwert, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält — weil es ein Unfallfahrzeug bleibt. Sie ist ein eigenständiger Schadenposten und steht Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten zu.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.
Steht mir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu?
Ja. Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Beides wird im Gutachten berücksichtigt.

Unverschuldet in einen Unfall geraten?

Melden Sie uns Ihren Schaden — kostenlos und unverbindlich. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Verursachers unser Honorar.

Schaden melden 030 5490581-0