Ratgeber
Fiktive Abrechnung: Wann sie sich lohnt und was zu beachten ist
Sie müssen Ihr Auto nach einem Unfall nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen und das Geld behalten, das nennt sich fiktive Abrechnung. Für viele die attraktivere Lösung, wenn ein paar Regeln beachtet werden.
So funktioniert es
Grundlage ist Ihr Gutachten mit den kalkulierten Reparaturkosten. Diese Summe wird ausgezahlt. Was Sie damit machen, bleibt Ihnen überlassen: reparieren, günstiger reparieren lassen oder das Geld anders verwenden.
Die Mehrwertsteuer fällt weg
Bei fiktiver Abrechnung wird netto erstattet. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie nach § 249 Abs. 2 BGB nur, wenn sie tatsächlich anfällt, also bei echter Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Wer sich das Geld erst auszahlen lässt und später doch in die Werkstatt geht, kann die Mehrwertsteuer dann nachfordern.
Der Verweis auf die „günstigere Werkstatt“
Versicherer rechnen bei fiktiver Abrechnung gern die Stundensätze einer freien Fachwerkstatt an, statt der Ihres Markenbetriebs. Das ist nur unter Bedingungen zulässig: Die Alternativwerkstatt muss gleichwertig und für Sie ohne Weiteres erreichbar sein. Ob der Verweis berechtigt ist, lässt sich am Gutachten prüfen.
Wo gekürzt wird
Zwei Posten streichen Versicherer bei fiktiver Abrechnung besonders gern: Verbringungskosten (der Transport zur Lackiererei) und UPE-Aufschläge (die Ersatzteilzuschläge des Herstellers). Ob sie Ihnen zustehen, hängt vom Einzelfall und der regionalen Praxis ab. Ein genaues Gutachten macht den Unterschied zwischen „bekommen“ und „verschenkt“.
Wann sich das lohnt
- Sie können günstig oder in Eigenregie reparieren.
- Der Schaden ist optisch, stört die Nutzung aber nicht.
- Sie wollen das Fahrzeug ohnehin verkaufen.
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