Ratgeber
Nutzungsausfall und Mietwagen nach Unfall: Was Ihnen zusteht
Zwei Wochen ohne Auto, weil ein anderer nicht aufgepasst hat. Für diese Zeit müssen Sie nicht auf eigene Kosten mobil bleiben. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer Nutzungsausfallentschädigung, und die beiden lohnen sich unterschiedlich.
Mietwagen oder Geld?
Mietwagen: Sie mieten ein vergleichbares Fahrzeug, die gegnerische Versicherung trägt die erforderlichen Kosten. Zwei Dinge sollten Sie wissen: Wer eine Klasse kleiner mietet, erspart sich Streit um die Erstattung, und weil Ihr eigenes Auto in der Zeit steht, wird eine Eigenersparnis von rund zehn Prozent abgezogen.
Nutzungsausfall: Sie nehmen keinen Mietwagen und bekommen stattdessen einen festen Tagessatz, auch wenn Sie sich in der Zeit anders beholfen haben. Für viele die unkompliziertere und oft lohnendere Variante.
Wie hoch der Tagessatz ist
Der Nutzungsausfall richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bemessen, die die Gerichte anerkennen. Die Spanne reicht vom kleinen zweistelligen Betrag beim Kleinwagen bis zu deutlich höheren Sätzen in der Oberklasse, pro Tag. Wie viele Tage anfallen, ergibt sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein
Nutzungsausfall gibt es nur, wenn beides zusammenkommt: Sie hätten das Auto in der Zeit genutzt (Nutzungswille) und Sie hätten es nutzen können (Nutzungsmöglichkeit). Wer ohnehin im Urlaub oder im Krankenhaus war, geht insoweit leer aus.
Der häufigste Fehler
Viele schätzen die Ausfalldauer selbst und rechnen zu knapp. Maßgeblich ist die im Gutachten festgestellte Dauer, nicht das Bauchgefühl. Ein weiterer Grund, den Schaden früh und genau begutachten zu lassen. Wir sagen Ihnen vorab, welche der beiden Varianten in Ihrem Fall mehr bringt.
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