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Wertminderung nach Unfall: Anspruch, Höhe und Berechnung

Ihr Wagen kommt aus der Werkstatt, die Reparatur ist tadellos, kein Kratzer erinnert an den Unfall. Beim Verkauf zwei Jahre später fragt der Interessent trotzdem: „Unfallwagen?“ Und bietet weniger. Genau diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung, und bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ihn die gegnerische Versicherung.

Warum ein reparierter Wagen weniger wert ist

Käufer misstrauen Unfallfahrzeugen, aus Sorge vor verborgenen Folgeschäden. Dieses Misstrauen schlägt sich im Preis nieder, ganz unabhängig von der Reparaturqualität. Die Differenz zum vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug ist Ihr Schaden, und er entsteht zusätzlich zu den Reparaturkosten. Im Gutachten wird er separat ausgewiesen.

Wann Sie Anspruch haben

Als Faustregel gilt: je jünger das Fahrzeug und je geringer die Laufleistung, desto höher die Wertminderung. Die früher üblichen starren Grenzen (etwa fünf Jahre oder 100.000 Kilometer) sind überholt; die Gerichte entscheiden heute nach dem Einzelfall. Es kommt an auf:

  • Alter, Laufleistung und Pflegezustand,
  • die Schwere des Schadens (ein verzogener Längsträger wiegt schwerer als ein Stoßfänger),
  • wie gefragt das Modell auf dem Gebrauchtmarkt ist.

Wie der Betrag ermittelt wird

Die Wertminderung ist keine Erfindung, sondern eine fachliche Schätzung nach anerkannten Verfahren, etwa nach Ruhkopf/Sahm, dem BVSK-Modell oder der Marktrelevanz- und Faktormethode. Sie alle setzen Reparaturkosten, Fahrzeugwert und Schadenschwere ins Verhältnis, kommen aber nicht auf denselben Euro. Hier zahlt sich Erfahrung aus: Ein Sachverständiger, der den regionalen Gebrauchtmarkt kennt, begründet den Betrag so, dass er der Versicherung standhält.

Ein drei Jahre alter Kombi mit sauber repariertem Heckschaden kann je nach Modell mehrere hundert bis über tausend Euro Wertminderung tragen. Ohne Gutachten sieht dieses Geld niemand.

Wer zahlt

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflicht, vorausgesetzt, die Wertminderung ist sauber ausgewiesen und begründet. Der wichtigste Grund für einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.

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