Ratgeber
Die 130-Prozent-Regel: Auto behalten und reparieren lassen
Rein rechnerisch ein Totalschaden, und trotzdem hängt Ihr Herz an dem Wagen: gepflegt, vertraut, jeder Kilometer bekannt. Muss er wirklich weg? Nein. Die 130-Prozent-Regel erlaubt Ihnen, ihn behalten und reparieren zu lassen, auch wenn das auf dem Papier unwirtschaftlich aussieht.
Was die Regel besagt
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens 30 Prozent darüber, dürfen Sie fachgerecht reparieren lassen und bekommen die vollen Reparaturkosten ersetzt. Der Gesetzgeber erkennt damit Ihr Integritätsinteresse an, also den nachvollziehbaren Wunsch, das eingefahrene eigene Auto weiterzufahren statt eines fremden Gebrauchten.
Die vier Bedingungen
- Die Grenze halten: Reparaturkosten plus Wertminderung nicht über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts.
- Vollständig und fachgerecht reparieren: nach den Vorgaben des Gutachtens, keine Teil- oder Notlösung.
- Sechs Monate weiterfahren: Ein schneller Verkauf danach lässt den Anspruch entfallen.
- Wirklich reparieren: Die Regel gilt nur bei echter Reparatur, nicht bei Auszahlung auf Gutachtenbasis.
Ein Rechenbeispiel
Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Reparatur 12.500 Euro. Das sind 125 Prozent, also innerhalb der Grenze: Sie dürfen reparieren lassen. Bei 13.500 Euro (135 Prozent) wäre Schluss, dann bliebe nur die Totalschadenabrechnung.
Und darüber?
Liegen die Kosten höher, wird als Totalschaden abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. In welche Kategorie Ihr Fall fällt, zeigt das Gutachten schwarz auf weiß, mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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