Ratgeber
Totalschaden und Restwert: Zu niedrige Angebote vermeiden
Beim Totalschaden entscheidet eine einzige Zahl darüber, wie viel Sie bekommen: der Restwert. Und um genau diese Zahl wird am härtesten gerungen, weil jeder Euro Restwert ein Euro weniger Auszahlung für Sie ist.
Wann ein Totalschaden vorliegt
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur teurer wäre als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, genauer: wenn sie die 130-Prozent-Grenze übersteigt. Dann wird nicht repariert, sondern ersetzt.
So wird gerechnet
Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Ihre Auszahlung.
Der Wiederbeschaffungswert ist, was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet. Der Restwert ist, was Ihr beschädigtes Auto noch bringt. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger bleibt für Sie. An dieser Stelle trennen sich Ihre Interessen und die der Versicherung.
Die Falle mit den Restwertbörsen
Versicherer holen Restwertangebote oft über bundesweite Online-Börsen ein. Dort bieten spezialisierte Aufkäufer mehr, als Sie auf Ihrem lokalen Markt je bekämen. Das treibt den Restwert künstlich hoch und drückt Ihre Auszahlung. Entscheidend ist aber der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt, den ein unabhängiger Sachverständiger aus mehreren Angeboten ermittelt. Der Bundesgerichtshof hat Geschädigten den Rücken gestärkt: Ein überhöhtes Börsengebot müssen Sie sich grundsätzlich nicht entgegenhalten lassen.
Nichts unterschreiben, bevor das Gutachten da ist
Nehmen Sie kein Restwertangebot der Versicherung an, solange Ihr eigenes Gutachten nicht vorliegt. Sonst binden Sie sich womöglich an einen Wert, der Sie bares Geld kostet. Unsere Beweissicherung hält Zustand und Restwert nachprüfbar fest.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Unverschuldet in einen Unfall geraten?
Melden Sie uns Ihren Schaden — kostenlos und unverbindlich. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Verursachers unser Honorar.