Ratgeber
Kfz-Gutachten nach Unfall: Ablauf, Kosten und wer zahlt
„Nehmen Sie einfach unseren Gutachter, das geht schneller.“ Diesen Satz hören Unfallgeschädigte oft von der gegnerischen Versicherung. Er klingt entgegenkommend, kostet aber regelmäßig Geld. Denn wer den Schaden aufnimmt, hat Einfluss darauf, wie hoch er am Ende ausfällt.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bis rund 750 Euro Schaden spricht man von einem Bagatellschaden. Dann genügt meist ein Kostenvoranschlag. Alles darüber gehört in ein vollständiges Unfallgutachten. Der Unterschied ist nicht nur formal: Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur. Ein Gutachten beziffert auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Genau diese Posten fehlen im Kostenvoranschlag, und genau die vergisst man beim Selbstregulieren.
Wer zahlt das Gutachten?
| Situation | Wer trägt die Kosten? |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden) | Die gegnerische Haftpflicht. Für Sie kostenlos. |
| Eigener Schaden über Kasko | In der Regel Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung; hier gibt oft der Versicherer den Rahmen vor. |
Bei unverschuldetem Unfall ist die Rechtslage eindeutig. Das Gutachten zählt zum Herstellungsaufwand nach § 249 BGB: Der Unfallverursacher muss Sie so stellen, als wäre nichts passiert. Die Kosten des Sachverständigen gehören dazu. Sie zahlen nichts.
Ihr gutes Recht: die freie Gutachterwahl
Sie sind nicht verpflichtet, den Sachverständigen der Gegenseite zu akzeptieren. Bei einem Haftpflichtschaden wählen Sie selbst. Und das sollten Sie auch, denn ein von der Versicherung bestellter Gutachter wird von der Partei bezahlt, die ein Interesse an einer niedrigen Summe hat. Mit echter Neutralität hat das wenig zu tun.
So läuft es bei uns
- Sie melden den Schaden. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin oder kommen zu Ihnen.
- Wir nehmen das Fahrzeug auf und finden auch die Schäden, die man auf den ersten Blick nicht sieht.
- Sie bekommen ein beweissicheres Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung, Ausfalldauer und, falls nötig, Wiederbeschaffungs- und Restwert.
- Mit diesem Gutachten setzen Sie Ihre Ansprüche durch, auf Wunsch mit einem Anwalt an Ihrer Seite.
Was am Ende im Gutachten steht
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, inklusive Lackierung und Ersatzteilen.
- Merkantile Wertminderung, also der Wertverlust, der trotz Reparatur bleibt.
- Voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungs- und Restwert.
- Eine Fotodokumentation, die vor der Versicherung Bestand hat.
Unfall in Berlin? Erst sichern, dann unterschreiben.
Bevor Sie irgendein Formular der Gegenseite unterzeichnen, lassen Sie den Schaden aufnehmen. Wir sind im Stadtgebiet schnell vor Ort, solange die Spuren frisch sind.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Unverschuldet in einen Unfall geraten?
Melden Sie uns Ihren Schaden — kostenlos und unverbindlich. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Verursachers unser Honorar.